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Gefährdungs-beurteilungen
Das wohl wichtigste Element im Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung. Diese hat eine so hohe Bedeutung, da hier u.a. zunächst die Gefährdungen für bestimmte Tätigkeiten ermittelt, beurteilt und dann entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Im Falle von Gefahrstoffen, wird die Gefährdungsbeurteilung gemäß den Technischen Regeln Gefahrstoffe 400 (TRGS 400) und bei Diisocyanaten gemäß TRGS 430 durchgeführt.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung, Überprüfung und Ergänzung von (bestehenden) Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten mit Diisocyanaten. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen zu diesen Themen.

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